Als SUNTHERM-Kunde sollen Sie nicht nur wissen, dass Ihre Heizung technisch einwandfrei arbeitet, sondern dass sie auch sämtlichen ökologischen Standards und gesetzlichen Verordnungen entspricht. Lesen Sie hier daher noch einmal über die EU-Rahmenrichtlinie für die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte. Selbstverständlich entsprechen alle unsere Steuergeräte der Ökodesign-Richtlinie (EU-Verordnung 2015/1188).

Die Anforderungen an bestimmte Produktgruppen sind in EU-Verordnungen festgelegt. Die Ökodesign-Richtlinie/ErP-Verordnung (Energy-related-Products-Directive) 2015/1188 gilt für elektrische Direktheizgeräte.

Die Einführung dieser Ökodesign-Richtlinie erfolgte am 1. Januar 2018. Mit diesem Tag kamen für die Elektroheizungsindustrie neue Energieeffizienzregelungen ins Spiel und ab diesem Zeitpunkt verpflichtet sich SUNTHERM, dass die Richtlinie für die Lieferung sämtlicher Infrarotheizgeräte, Wärmestrahler oder Badheizkörper erfüllt wird. Ausgenommen  sind nur elektrische Heizgeräte, die ausschließlich für den Gebrauch im Freien bestimmt sind.

Einsatz elektrischer Raumtemperaturregler

Ziel der ErP-Richtlinie ist die Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen sowie die Erhöhung des Gesamtanteils erneuerbarer Energien. Dies kann laut Verordnung nur durch den Betrieb mit elektrischen Raumtemperaturreglern erfolgen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen: beispielsweise Wochentagregelung, adaptive Regelung des Heizbeginns oder die Erkennung offener Fenster ermöglichen.

Die WKO verlinkt hier zu den Rechtsvorschriften für Einzelraumheizgeräte/Ökodesign: 2015/1188/EU

LOT 20

Was ist in diesem Zusammenhang die LOT 20? Die Ökodesign-Richtlinie wurde geschaffen, um für alle energiebetriebenen Produkte Grundanforderungen zu haben und sie so effizient und umweltfreundlich wie möglich zu machen. Sie betrifft viele energiebetriebene Produkte, die deshalb in mehrere Gruppen oder „LOTs“ unterteilt werden.

LOT 20 bezieht sich auf lokale Raumheizgeräte und umfasst elektrische Fußbodenheizungen, die als Sets verkauft werden, ortsbewegliche und ortsfeste Einzelraumheizgeräte, Konvektoren, Schnellheizer, Heizstrahler in Räumen, Nachtspeicherheizgeräte.

LOT 20-Vorschriften

Alle lokalen Raumheizgeräte müssen einen Mindestwirkungsgrad in Prozent erfüllen, der von der einzelnen Kategorie des elektrischen Heizgeräts abhängt. Die unterschiedlichen Heizlösungen haben separate Effizienzziele, aber die meisten Geräte beginnen mit einem Basiswert von 30 %.

Elektrische Heizkörper, Infrarotheizgeräte und Flächenheizungen gelten als „ortsfeste elektrische Raumheizgeräte“ und müssen bei einer Nennwärmeleistung von über 250 W einen Wirkungsgrad von mindestens 38 % aufweisen.

Die Effizienz jedes Raumheizgeräts hängt davon ab, wie viele energiesparende Funktionen in das Produkt integriert sind. Vereinfacht gesagt:  Produkte, die über keine solchen Funktionen verfügen, sind nicht vorschriftskonform und innerhalb der EU verboten.

Die Effizienz wird mit einer Formel berechnet, die prozentuale Bonus- und Strafpunkte je nach Energiesparfunktion enthält. So bringen intelligente Steuerungen (z. B. Thermostate mit Wochenprogramm) Bonuspunkte bis zu 9 %. Features wie die Erkennung offener Fenster, Selbstlernmodi oder geringer Stand-by-Verbrauch bringen weitere Pluspunkte.

Vorteile fĂĽr Hersteller und Kunden

Effizienz und Innovation sind auch bei SUNTHERM die Treiber und nach den neuesten Standards zu arbeiten ist Teil unseres Geschäfts. Die LOT 20 der Ökodesign-Richtlinie ist deshalb auch aus unserer Herstellersicht sehr zu begrüßen. Die Regelung ist ein weiteres Qualitätsmerkmal für unseren Betrieb, aber auch für die gesamte Branche, die immer noch mit Vorurteilen gegen das elektrische Heizen kämpft – wie gegen Billigprodukte und unlautere Mitbewerber, die mit unrealistischen Wirkungsgraden werben.

Als Kunde sollten Sie daher unbedingt darauf achten, ob die Richtlinie eingehalten wird. Bei SUNTHERM sind Sie auf der sicheren Seite. Wir produzieren und vertreiben ausschließlich qualitativ hochwertige Heizgeräte mitsamt leicht steuerbaren, individuell programmierbaren und intelligenten Steuergeräten. Sie können das auch in unseren AGB (Punkt 9 i.) nachlesen.

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